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Symbolhafte Darstellung von Paragraphen

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die innere Organisation der Vereinigung und ihr Auftreten gegenüber Dritten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§21 bis 79 BGB). Diese Vorschriften sind nur zu einem Teil zwingend. Überwiegend gelten sie nur, wenn nicht der Verein selbst andere Regelungen getroffen hat. Das Gesetz lässt also den Vereinen, vor allem bei der Ausgestaltung der Beziehungen zu den Mitgliedern und bei der inneren Organisation, einen sehr großen Freiraum, der es ihnen ermöglicht, eine ihren Bedürfnissen angepasste Lösung zu finden.

Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins

Aus diesem Grund kommt auch der Satzung des Vereins, oft auch „Grundordnung” oder „Statut“ genannt, besondere Bedeutung zu. Sie ist sozusagen das Grundgesetz des Vereins.

Im folgenden können Sie die aktuelle Satzung des TSV Burgberg als PDF-Dokument herunter laden:

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Satzung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. Mai 2017 herunter laden (PDF-Dokument, ~280KB)

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